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ARGE ist Mitglied bei UECNA

Die ARGE ist Mitglied bei der UECNA, der europäische Vereinigung gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs.
Über die UECNA ist die ARGE wiederum bei EEB und T&E und weiteren wichtigen Organisationen vertreten.
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Generalversammlung der UECNA

Am 27.4.2019 hat in Brüssel die Generalversammlung der UECNA, der Europäische Vereinigung gegen Fluglärm, stattgefunden. Die UECNA umfasst Mitglieder von Stockholm bis Athen und von London bis Wien. Dr. Peter hat daran teilgenommen und ist wieder zum Schatzmeister/Kassier gewählt worden. Neu in den Vorstand wurde John Stewart gewählt, der Obmann der BI in Heathrow bei London. Der Tätigkeitsbericht der Präsidentin, Dominique Lazarsky hat gezeigt, dass die UECNA zu einer NGO geworden ist, die den Interessen der von Fluglärm geplagten Menschen Stimme gibt und gehört wird.

Dr. Peter hat zur aktuellen Situation am Flughafen Wien die folgende Erklärung abgegeben:

Am Flughafen Wien ist seit März 2019 eine neue Situation gegeben. Das Bewilligungsverfahren für die 3. Piste ist nach 12 Jahren zu Ende gegangen. Die UVP-Bewilligung für deren Errichtung liegt nunmehr am Tisch. Mit dieser Bewilligung hat der Flughafen Wien im Wettbewerb der zentraleuropäischen Flughäfen einen strategischen Vorteil.

Seit letztem Jahr ist das Wachstum des Flugverkehrs auch in Wien angekommen. Von 2009 bis 2017 haben die Flugbewegungszahlen, bei leichtem Wachstum der Passagierzahlen, stagniert. Seit 2018 wachsen die Passagier- und Bewegungszahlen stark. 2017 gab es 239.424 Flüge und 24 Mio. Passagiere, 2018 waren es 256.062 Flüge und 27 Mio. Passagiere und für das heurige Jahr werden 260.000 Flüge und mehr als 30 Mio. Passagiere erwartet.

Die Kapazität des Flughafens Wien mit seinen 2 Pisten, die in einem Winkel von 70° zueinander liegen, liegt bei 260.000 bis 270.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die Jahre bis zur Inbetriebnahme der 3. Piste werden also schwierig und hart. Für die FWAG ebenso, wie für die Menschen, die rund um den Flughafen leben.

Es ist zu erwarten, dass die FWAG mit dem Ankauf der benötigten Grundstücke und der Ausführungsplanung beginnt. Während das geschieht, wird sie beobachten, ob die Entwicklung der Flugbewegungszahlen so anhält, wie das derzeit der Fall ist.

Die ARGE gegen Fluglärm wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und unbegründete Verzögerungen der Errichtung der 3. Piste nicht hinnehmen. Denn auch wenn durch die neue Piste auch neue Betroffene entstehen, findet auf beiden Seiten der Piste 16/34 eine massive Entlastung der dort lebenden Menschen statt. Dieser Vorteil überwiegt den Nachteil deutlich. Außerdem wird die letzte Stufe der Flugbeschränkungen erst mit der Inbetriebnahme der 3. Piste wirksam. Und das ist immerhin die Senkung der Anzahl der Flüge in der Nachtkernzeit von derzeit 4.700 auf dann 3.000 und die Deckelung der Lärmzonen.

Grünes Licht für 3. Piste

VwGH bestätigt die Genehmigung für den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat; 6.3.2019

Dr. Manfred Peter:

Das herausragende Ereignis im heurigen Jahr ist sicher die am 18.3.2019 veröffentlichte Entscheidung des VwGH über die Abweisung der noch anhängigen Revisionen im UVP-Verfahren 3. Piste. Damit sind alle rechtlichen Hindernisse für die Inangriffnahme dieses Vorhabens weggefallen. Ich führe jetzt keine Analyse dieses VwGH Erkenntnisses durch. Zum Einen bin ich mit der Lektüre noch nicht durch und zum Anderen sind Details hier nicht von Belang. Summarisch kann man sagen, dass der VwGH den Argumenten der Revisionswerber nicht gefolgt ist und die UVP-Bewilligung des Bescheides der I. Instanz mit den Abänderungen durch die Entscheidung der II. Instanz bestätigt hat. Da ein weiteres Pistenbewilligungsverfahren in Österreich auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist, kann es auch keine diesbezüglichen Präjudizwirkungen geben. Ob dieses Erkenntnis Auswirkungen auf andere UVP-Verfahren haben kann, kann ich derzeit nicht beurteilen, das ist aber auch nicht unser vordringliches Problem.

Beitrag auf Puls4 TV

Weihnachtsfeier Dialogforum

Ansprache von Dr. Manfred Peter auf der Weihnachtsfeier 2018 des Dialogforums, 4.12.2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ein arbeitsreiches und intensives Jahr neigt sich seinem Ende zu und es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das nächstfolgende diesbezüglich würdig an das vorhergehende anschließt. Gestatten Sie, dass ich in diesem kurzen Innehalten einige Gedanken vor Ihnen ausbreite.

Das Dialogforum wurde im Mediationsverfahren neben Anderem auch zur Gewährleistung der Umsetzung der Ergebnisse des Mediationsverfahrens geschaffen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Behandlung und Diskussion von Themen und Konflikten im Zusammenhang mit der Umsetzung der in der Abschlussvereinbarung festgehaltenen Vereinbarungen und falls dabei Konflikte entstehen, für geeignete Kommunikationsprozesse für eine partizipative und kooperative Lösung zu sorgen.

Die Ergebnisse des Mediationsverfahrens für sich genommen, sind ein ausgewogenes Geflecht von Geben und Nehmen, von Dulden und Leisten. Die Fluggesellschaften und der Flughafen dulden bestimmte Nachtflugbeschränkungen, der Flughafen leistet Beiträge für den technischen Lärmschutz und über den Umweltfonds eine Entschädigung an die Umlandgemeinden und ihre Bewohner für die verursachten Entwicklungsbeschränkungen und den Fluglärm. Die Bürgerinitiativen und die Gemeinden dulden die Errichtung einer 3. Piste, die damit verbundene Kapazitätserweiterung des Flughafens und den damit einhergehenden zunehmenden Fluglärm samt sonstigen Emissionen und sie leisten, das ihren Bewohnern zu kommunizieren und dafür zu sorgen, dass die Menschen das verstehen und hinnehmen.

Dieses Dulden und Leisten sind keine Wohltaten. Keine Wohltaten der Bürgerinitiativen und Gemeinden an Fluggesellschaften und Flughafen und keine Wohltaten des Flughafens an die Gemeinden und Bürgerinitiativen. Sondern das Erbringen und Einhalten dieser Duldungen und Leistungen ist das Durchführen dessen, was - wenn ich die noch amtierenden Mitverhandler des Mediationsverfahrens ausnehme - unsere Amtsvorgänger, die Amtsvorgänger in den Bürgerinitiativen, in den Gemeinden und auch in der FWAG einander in mühevollen Verhandlungen abgerungen und festgeschrieben haben.

Dieses ausgewogene Geflecht von Geben und Nehmen, von Dulden und Leisten befindet sich in einer Balance. Balance bedeutet, dass keine Seite ein Übergewicht hat. Bewahren und Aufrechterhalten dieser Balance bedeutet, bei allen Lösungen anstehender Fragen darauf zu achten, dass auch keine Seite ein Übergewicht bekommt.

Ich wünsche uns allen, dass es gelingt, alle auf uns zukommenden Aufgaben, mögen es einfache sein oder komplexe, so zu lösen, dass diese Balance erhalten und bewahrt bleibt.

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Bürgerinfo Rauchenwarth

Einladung BÜRGERmeisterInfo "Nachbar Flughafen, wohin geht die Reise?" - Rauchenwarth 13.11.2018

Am 13.11.2018 fand auf Einladung der Gemeinde Rauchenwarth eine Informations- und Diskussionsrunde zum Thema "Nachbar Flughafen, wohin geht die Reise?" statt. Am Podium waren neben Bürgermeister Ernst Schüller als Gastgeber Dr. Günther Ofner, Vorstandsdirektor Flughafen Wien AG, Dr. Manfred Peter, Obmann der ARGE gegen Fluglärm und der Bürgerinitiative Schwa-Rau, Ing. Franz Jöchlinger, Umweltmanagement und Leiter Umlandkoordination, Bgm Harald Hahn, Immobilien- und Standortentwicklung.

Ausschnitt Rede Dr. Peter (50MB)

UECNA-Jubiläum in Brüssel und BI-Kolloquium in Paris

Bericht von Dr. Peter vom 50-Jahr Bestandsjubiläum der UECNA in Brüssel am 20.10.2018 und vom Kolloquium der Pariser BI's zum Thema Flughafen und Umlandgemeinden am 22.10.2018

Die UECNA, die europäische Vereinigung gegen Fluglärm, beging am 20. Oktober in Brüssel ihr 50-jähriges Bestandsjubiläum. Als Mitglied des Vorstands der UECNA nahm unser Obmann, Dr. Manfred Peter, an dieser Veranstaltung teil. Da sich im Zuge der Vorbereitung dieser Veranstaltung gezeigt hatte, dass ein großes Interesse an dem Wiener Mediationsverfahren und seinen Ergebnissen besteht, wurde eine Darstellung des "Wiener Modells", seiner Entstehung und der Erfahrungen damit in den Ablauf eingebaut.
Die Darstellungen der Situation an anderen Flughäfen haben gezeigt, dass die Bürgervertreter dort vermehrt eine Begrenzung der Anzahl der Flüge anstreben. Dazu ist festzuhalten, dass an den Flughäfen Frankfurt, Amsterdam, Paris, Madrid und London/Heathrow doppelt so viele und mehr wie in Wien stattfinden. In Amsterdam gibt es eine Deckelung der Flugbewegungen von 500.000 pro Jahr, die 2017 jedoch um 17.000 überschritten wurde. Der Unmut der Bürgervertreter darüber führt jetzt allmählich zu einem Umdenken der Politik. Dazu muss man wissen, dass am Flughafen Amsterdam 60% der Passagiere Transitpassagiere sind. Eine überaus interessante und zu beachtende Information kam von unseren Freunden am Flughafen Frankfurt. Der deutsch Fluglärmdienst (DFLD), betreibt an mehreren Flughäfen ein Messnetz. In Frankfurt wird seit einiger Zeit nicht nur der Lärm, sondern auch Feinstaub und Ultrafeinstaubemission gemessen. A uf einem Bild des Messkurven wurde eindrucksvoll dargestellt, dass es eine Parallelität zwischen den Lärmpeaks von Starts und Landungen gibt und den darauf folgenden Feinstaubpeaks. Und das noch in 20 km Entfernung. Die immer wieder aufgestellte Behauptung von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften ist damit wiederlegt.

Am 22.10 fand in Paris eine Veranstaltung der Serie Gemeinden Treffen Flughäfen statt. Dazu wurde Dr. Peter eingeladen, um den Weg von Verhandlungen zwischen Flughafen und Umland darzustellen. Die Ausführungen wurden von den Vertretern der Bürgerinitiativen mit Freude zur Kenntnis genommen.

Der Text der Ausführungen in Brüssel und Paris kann in dem Dokument "Das Wiener Modell; Das Mediationsverfahren am Flughafen Wien. Zustandekommen und Erfahrungen" nachgelesen werden.

Neues Mitglied Mödling

Die ARGE freut sich über ein neues Mitglied:
Bei der letzten ARGE Vorstandssitzung wurde die BI Fluglärm Mödling als Mitglied aufgenommen und Herr DI Klaus Wendl in den Vorstand kooptiert.

Stellungnahme zur Aufhebung der 3. Piste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch den Verfassungsgerichtshof

Presseinformation des Verfassungsgerichtshofs: Aufhebung der negativen Entscheidung des BVwG zur 3. Piste; 29.6.2017

Dr. Manfred Peter, 1.7.2017

Diese Stellungnahme fußt auf dem mit der Verkündung des Erkenntnisses veröffentlichten Text und ist daher vorbehaltlich der angekündigten schriftlichen Ausfertigung. Diese wird in der Tendenz nicht anders sein als der Verkündungstext. Sie wird mehr Details der Überlegungen enthalten und damit diesen noch stützen.

Die Sätze am Ende der Begründung, wonach das BVwG die Rechtlage mehrfach grob verkannt habe und den Beschwerdeführer damit in seinem Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt habe, sind schon starker Tobak. Die Ausführungen ziemlich zu Beginn, die eine Abwägung der Interessen des 71 (1) LFG verlangen, sind das Gegenteil dessen, was der Anwalt des Flughafens dazu ausgeführt hat.

Nach meiner Einschätzung hat der VfGH dem BVwG den Boden seiner Entscheidung vollständig unter den Füßen weggezogen. Er hat festgestellt, dass es für die Heranziehung des Bodenverbrauchs kein Anwendungsgesetz gibt. Er hat festgestellt, dass sowohl völkerrechtliche Verpflichtungen des Staates als auch Staatszielbestimmungen im Verfassungsrang nur im Wege von Ausführungsgesetzen für Gerichte (ebenso wie für Verwaltungsbehörden) anwendbar werden und es solche nicht gibt. Es wurde festgestellt, dass das Kyoto-Protokoll nicht nur aus den vorgenannten Gründen nicht anwendbar ist, sondern außerdem die Anwendungsfrist abgelaufen und die Luftfahrt dort ausgenommen ist. Es wurde festgestellt, dass die Heranziehung der cruise-emissions für die Berechnung der von einer 3. Piste generierten CO2 Emission falsch ist und dass die Handhabung des Zertifikate Handels nicht Sache des Flughafens, sondern der Fluggesellschaften ist. Es wurde festgestellt, dass die sonstigen öffentlichen Interessen gem. §71 (1) d LFG aus diesem ableitbar sein müssen. Von den Entscheidungsgründen des BVwG ist eigentlich nichts übrig geblieben.

Wenn derselbe Senat des BVwG die Sache neuerlich zu entscheiden hat, ist er wahrlich in einer misslichen Situation.

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==> Zum Thema "Wachstum als Staatsziel?" in den Salzburger Nachrichten; 17.7.2017

ACI-Meeting in Brüssel am 15.6.2017

Vortrag Dr. Peter vor ACI-Europe in Brüssel am 15.6. zum Thema Lärmbeschwerden:

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bedanke mich bei den Organisatoren dieser Tagung und beim Management des Flughafens Wien für die Einladung zu diesem Meeting. Sie geben damit einem Vertreter von Bürgerinitiativen gegen Fluglärm die Gelegenheit aus seiner Sicht zu diesem Thema zu sprechen. Ich tue das natürlich in erster Linie aus der Erfahrung mit dieser Materie am Flughafen Wien als Obmann der ARGE gegen Fluglärm. Ich werde aber auch allgemeine Bemerkungen zu diesem Thema machen, in die meine Erfahrungen und Erkenntnisse aus meiner Tätigkeit im Vorstand der UECNA, der europäischen Vereinigung von Bürgerinitiativen gegen Fluglärm, einfließen.

Unser Generalthema sind Lärmbeschwerden. Aber egal warum sich Menschen beschweren, alle Menschen, die sich über etwas beschweren, haben etwas gemeinsam: Sie werden gestört, beeinträchtigt, sie ärgern sich und sie werden aktiv! Sie greifen zum Telefon oder schreiben eine Nachricht. Im Fall von Fluglärm kommt noch etwas hinzu. Er ist für die Menschen, die ihm ausgesetzt sind kein Einzelereignis, sondern eine permanente Beeinträchtigung. Daher kommt es dazu, dass sich aktive Menschen in Gebieten, die unter Beeinträchtigung durch Fluglärm leiden, zu Bürgerinitiativen, Vereinigungen unterschiedlicher Form, zusammenschließen, um dagegen zu protestieren, dagegen anzukämpfen und eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Und diese Bemühungen sollten ernst genommen werden. Denn wie wir heute wissenschaftlich gesichert wissen: Lärm macht krank!

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==> Vortrag Dr. Peter vor ACI-Europe in Brüssel am 15.6. zum Thema Lärmbeschwerden (als pdf)

Podiumsdiskussion für und wider 3. Piste am 25.4.2017

Einleitungsstatement Dr. Manfred Peter, 25.4.2017:

Sehr geehrte Damen und Herren.

Wie Sie aus der Einladung ersehen haben, bin ich Obmann der Arbeitsgemeinschaft von Bürgerinitiativen gegen Fluglärm rund um den Flughafen Wien.

Ich bin auch Mitglied des Vorstands der UECNA, einer europäischen Vereinigung von Bürgerinitiativen gegen Fluglärm. Sie werden daher nicht überrascht sein, wenn ich einem ungehemmten Wachstum des Flugverkehrs und dem damit verbundenen Wachstum des Fluglärms und anderer teils gesundheitsschädlicher Emissionen gegenüber kritisch eingestellt bin.

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==> Einleitungsstatement Dr. Peter zur Podiumsdiskussion für und wider 3. Piste am 25.4.2017 (als pdf)

Erkenntnis des BVwG über die Nichtbewilligung der 3. Piste am Flughafen Wien

Dr. Manfred Peter, 29.3.2017:

Am 9. Februar hat dieses Gericht mit diesem Erkenntnis dem 2007 begonnenen UVPVerfahren 3. Piste ein vorläufiges, sowohl mit seinem negativen Spruch als auch dessen Begründung überraschendes Ende gesetzt. Es ist hier nicht der Platz und es ist auch nicht unsere Aufgabe dieses Erkenntnis zu kritisieren. Österreich ist ein entwickelter Rechtsstaat. Die FWAG und das Land Niederösterreich als Projektwerber haben die möglichen Rechtsmittel ergriffen. Der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof werden dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichts überprüfen und wenn es fehlerhaft war entsprechend korrigierend eingreifen.

Für uns gelten nach wie vor die Ergebnisse des Mediationsverfahrens. In der Mediationserklärung zu Beginn dieses Verfahrens war festgehalten worden, dass die Umlandgemeinden und die Bürgerinitiativen mehrheitlich gegen die 3. Piste eingestellt waren. Als Ergebnis der 5 Jahre lang intensiv geführten Verhandlungen ist herausgekommen, dass die Gemeinden und die Bürgerinitiativen den Bau einer 3. Piste am Flughafen unter den in den Mediationsverträgen festgeschriebenen Bedingungen in Kauf nehmen und keine rechtlichen und sonstigen Schritte gegen deren Bewilligung und Errichtung unternehmen. Diese Bedingungen sind vor allem die Nachtflugbeschränkungen, die Maßnahmen des technischen Lärmschutzes und der Umweltfonds zum Ausgleich der Belastungen.

Die Gemeinden und Bürgerinitiativen haben sich an ihre Verpflichtungen aus den Mediationsverträgen gehalten. Wir erwarten daher, dass auch der Flughafen sich an seine Verpflichtungen hält. Das ist die Wahrung und Aufrechterhaltung der Bedingungen zum Bau der 3. Piste. Wenn sich der Bau der 3. Piste um weitere Jahre verzögert und die Flugverkehrszahlen steigen sollten, kann die Kapazität des 2-Pistensystems unter Druck kommen. Dann ist nicht auszuschließen, dass vor allem die Nachtflugbeschränkungen gelockert werden, um diese Kapazitätsengpässe abzufangen. Das würde auf unseren erbitterten Widerstand stoßen. Denn der Ausgang dieses Zulassungsverfahrens darf unter keinen Umständen auf dem Rücken und über den Köpfen der vom Fluglärm belasteten Bevölkerung ausgetragen werden


Pressemeldung BVwG "Dritte Piste des Flughafens Wien-Schwechat darf nicht gebaut werden"
Erkenntnis des BVwG - pdf (1,5MB)

Berufungsverhandlung UVP-Verfahren

Dr. Manfred Peter, ARGE gegen Fluglaerm

Die Berufungsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zur UVP-3. Piste Flughafen Wien/Schwechat aus meiner Sicht

Die Berufungsverhandlung UVP 3. Piste vor dem Bundesverwaltungsgericht dauerte am 7.1. von 9 – 18h, am 8. 1. Von 9 – 21h und am 9.1. von 9 – 12h. Das waren netto, also ohne die Pausen 21 Stunden Verhandlung.

UVP Berufungsverhandlung: Ich kann hier natürlich nur eine sehr summarische Zusammenfassung dieser sehr langen Verhandlung geben und die ist zwangsläufig, bei allem Bemühen um Objektivität,natürlichmein persönlicher Eindruck und damit subjektiv. Ich beschränke mich außerdem auf die wesentlichen Themen Lärm, Luftschadstoffe und öffentliches Interesse.

Zum Thema Lärm war auffallend, dass sich das Gericht nicht auf eine Diskussion der An- und Abflugrouten eingelassen hat. Ebensowenig auf eine medizinische Diskussion von Lärmwirkungen unterhalb der Grenzen der FluglärmIV. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass die medizinische und umwelthygienische Erörterung der Lärmwirkungen im Zuge der Erlassung der FluglärmIV vorangegangen sei und in dieser Verhandlung daher nicht wiederholt werden könne und müsse, da die FluglärmIV geltendes Recht und damit vom Gericht anzuwenden ist. Eineamtswegige Veranlassung einer Überprüfung der FluglaermIV auf ihre Verfassungsmäßigkeit hielt das Gericht für nicht angebracht und lehnte einen Entsprechenden Antrag der Berufungswerber ab. Der Lärmgutachter beschränkte sich auf seinen Auftrag, zu untersuchen, ob und wie sich die FluglärmIV, die erst nach Zustellung des UVP-Bescheides I. Instanz in Kraft getreten ist, auf die in diesem Bescheid enthaltenen Lärmauflagen auswirkt. Das Ergebnis kennen wir: Er kam zu dem Ergebnis, dass es nur eine geringe Ausweitung der für den technischen Lärmschutz relevanten Lärmzonen in der Nacht gibt und dort daher einen entsprechenden Anpassungsbedarf des technischen Lärmschutzes. Alle Versuche der Vertreter der Berufungswerber, also insbesondere der Damen und Herren Heger, Leth, Proksch, Schiebl und Tögel, die Position des Gerichts zu verändern wurden letztlich mitinhaltlich untauglichen Mitteln geführt und blieben erfolglos.

Zum Thema Luftschadstoffe hat der technische Gutachter dargestellt, dass die Grenzwerte durch den Betrieb der 3. Piste nirgendwo erreicht oder gar überschritten werden und der umwelthygienische Gutachter hat dargestellt, dass der durch den Betrieb der 3. Piste zu erwartende Zuwachs an Partikeln, egal welcher Stoffe, aus umwelthygienischer und medizinischer Sicht irrelevant ist. Auch hier hatten die Berufungswerber inhaltlich nichts entgegenzusetzen. Der Versuch von Dr. Proksch, zu verlangen, dass die Feinstaubmessungen auf die Partikelgröße pm 1 herabgesetzt werden, waren fast schon mitleiderregend, als ihm der Gutachter erklärte, dass die Messung so kleiner Teilchen gerade Forschungsgegenstand ist und von einer messtechnischen Anwendungnoch weit entfernt. Allerdings hatte dieses Thema das einzige konkrete Ergebnis dieser 3 Verhandlungstage. Auf Anregung des umwelthygienischen Gutachters hat das Gericht die FWAG beauftragt binnen einer Frist von 6 Wochen, welche die FWAG auf Befragen durch das Gericht selbst genannt hat, eine Energiebilanz samt Co2 Reduktionspotential zu erstellen, soweit das der Flughafen selbst umsetzen kann.

Zum Thema öffentliches Interesse hat sich eine, jedenfalls für mich, sehr interessante Diskussion ergeben. Hier haben die Berufungsvertreter versucht, anhand der seit 2009 rückläufigen Passagier- und vor allem Bewegungszahlen, das Fehlen eines öffentlichen Interesses an der Errichtung der 3. Piste darzulegen.Der Verkehrssachverständige der FWAG hat anhand zahlreicher Studien gezeigt, dass diese Erscheinung letztlich nur eine Delle in der Entwicklung des Flugverkehrs sein wird, welche das Erreichen der Prognosezahlen des Einreichoperats um 6 – 8 Jahre verschiebt. Die Krisen der letzten Jahre hätten bewirkt, dass die Fluggesellschaften den Auslastungsgrad der Flugzeuge gesteigert und ihre Flotten auf die für die Destinationen größtmöglichen Flugzeuge umgerüstet haben. Dieser Prozess ist jetzt jedoch abgeschlossen, weshalb ab jetzt eine Steigerung der Passagierzahlen auch wieder zu einem Ansteigen der Bewegungszahlen führt. Er nannte dabei die Zahl, dass 1% Passagierzahlerhöhung zu 0,5% Bewegungszahlensteigerung führen würde. Die ACG hat darauf hingewiesen, dass jetzt schon zu den Stoßzeiten die Maximalbewezungszahlen von 70/ Stunde erreicht immer wieder werden. Wenn man dazu betrachtet, dass das Vorstandsmitglied der FWAG Dr. Ofner bei der Eröffnung des Fernverkehrsbahnhofs am Flughafen Mitte Dezember gesagt hat, dass der Flughafen bis 2020 30 Mio. Passagiere erwartet, wird klar, dass bei Eintreten einer solchen Entwicklung die Errungenschaften des Mediationsvertrags, wie Tagesrandzeiten und Nachtflugdeckelung unter Druck und in Gefahr geraten. Ich betone die Vorstandsmitgliedschaft deshalb, weil ein Mitglied des Vorstands einer AG in der Öffentlichkeit keine Phantasieziffern nennen darf.
Der Der Hinweis eines Vertreters der Berufungswerber, das Jahr 2008 habe gezeigt, dass 300.000 und mehr Bewegungen pro Jahr im 2-Pisten System bewältigbar sind, ist geradezu furchterregend. Denn in diesem Jahr war die Fußballeuropameisterschaft. Um den damals deutlich erhöhten Flugbedarf abwickeln zu können, wurde die Nachtflugdeckelung zeitweilig aufgehoben.
Die FWAG hat die Bedeutung des Flughafens und seiner Entwicklung für Wien und seinen Tourismus und die gesamte Ostregion dargestellt und durch die „Roadmap Verkehr“ der österreichischen Bundesregierung untermauert, in der die Errichtung der 3. Piste als zeitlich vorrangiges Vorhaben enthalten ist, untermauert.
Die Berufungsvertreter haben daraufhin eine Diskussion der Pistenvarianten begonnen und gemeint, dass man eine Parallelvariante zur 16/34 hätte überlegen sollen. Sie haben damit nicht nur ihre Unkenntnis der UV-Erklärung demonstriert, sondern auch topografische Unkenntnis. Denn eine Parallelpiste westlich der 16/34 würde nicht nur knapp an Schwechat vorbeiführen, sondern Starts und Landungen von und nach Norden würden über die Raffinerie und die zunehmend dicht besiedelten Wiener Gebiete jenseits der Donau führen. Eine Parallelpiste östlich der 16/34 würde das Graben einer sehr breiten Schneise in das Arbesthaler Hügelland erfordern. Nach der Erkenntnis, dass das nicht geht, hat sich Fr. Dr. Heger zu der Bemerkung hinreißen lassen, dass die 3. Piste als Parallelvariante zur 11/29 eine bloße Wiederholung der Piste 1 sei, die 1938 vom nationalsozialistischen Regime errichtet wurde und deren ersten Spatenstich ein Herrmann Göring vorgenommen habe.

Thema Mediationsvertrag und Dialogforum: Dazu haben Dr. Vana, DI Hesina und ich das Wort ergriffen. Ich hatte dazu einen Text vorbereitet. Den habe ich in Anpassung an das, was die Herren Vana und Hesina vor mir gesagt haben, nicht ganz so vorgetragen, wie es in dem Papier steht. In einer summarischen Betrachtung entspricht dieses Papier sehr gut dem, was wir drei dort ausgeführt haben. Die Replik von Fr. Dr. Heger und Hrn. Dr. Procksch darauf war für mich ein argumentativer Offenbarungseid. Denn Fr. Heger hat gemeint, das Mediationsverfahren wäre eine korruptionsverdächtige Mauschelei gewesen und Hr. Proksch hat gemeint, der Mediationsvertrag wäre nichtig, weil ihn Bürgermeister für ihre Gemeinden unterschrieben haben, die jetzt nicht mehr im Amt sind.

Jetzt gilt es die Entscheidung des Gerichts abzuwarten. Das wird eine Weile dauern, denn alleine das Erstellen des Protokolls einer 21-stündigen Verhandlung kostet Zeit. Dann gilt es all die neu Vorgelegten Unterlagen zu sichten und in ihrer Beweiskraft zu würdigen und letztlich die Berufungen im Lichte der Beweislage unter das Recht zu subsumieren und letztlich will das alles noch formuliert sein. Es werden also einige Monate in´s Land ziehen, ehe es die Berufungsentscheidung geben wird.

 

Hohes Gericht, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Lassen Sie mich einleitend, quasi als Nachhall zu Teilen der vorgestrigen und gestrigen Wortmeldungen nur einen Satz sagen: Ich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben und staatliches Handeln, sei es durch Verwaltungsbehörden oder Gerichte, nur durch das Recht bestimmt wird und keine sonstigen Kriterien.

So unverzichtbar wichtig es ist, dass Verfahren wie dieses streng nach den gesetzlichen Vorgaben stattfinden, gibt es doch auch freiwillige privatrechtliche Vereinbarungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das Mediationsverfahren mit seinen abschließenden Verträgen und seiner Fortführung im Dialogforum ist ein gelungenes Beispiel dafür. Die Flughafen Wien AG hat zur Vorbereitung ihres Projekts 3. Piste ein breit aufgestelltes Mediationsverfahren durchgeführt – oder sollte man besser sagen – durchführen lassen, um dessen Ergebnisse uns die BI´s zahlreicher Flughäfen in Europa beneiden. Ich möchte nur die Nachtflugdeckelung, die Lärmzonendeckelung oder den technischen Lärmschutzals Beispiele nennen, von Lärmstoppfenstern über Wintergärten bis hin zur Absiedelung, und das bei Lärmwerten, die niedriger sind als die der Fluglärm IV. Und all dies nicht erst in einem zukünftigen 3-Pisten System sondern großteilsbereits jetzt im 2-Pisten System. Auch das Dialogforum, in dem alle Interessensgruppen die anstehenden Probleme so lange beraten, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden ist, findet nicht nur europaweit beachtliches Interesse, sondern hat es als Beispiel für ein erfolgreiches Problemlösungsmodell sogarzu einer Doku im südkoreanischen TV gebracht.

Die Bedeutung von Mediationsvertrag und Dialogforum hat auch die UVP-Behörde I. Instanz gewürdigt, indem sie ihn einerseits schon im Spruch am Ende des Punktes 9.16 Lärmschutzmaßnahmen erwähnt. Auch wenn hier darauf hingewiesen wird, dass über den Inhalt des Bescheides und damit über die rechtlichen Vorgaben hinausgehende Inhalte des Mediationsvertrags nicht dessen Bestandteil sein können, hat die Behörde doch zur Kenntnis genommen, dass es solche Inhalte gibt, die neben dem UVP-Bescheid Bestand haben können.

Mit ihren Ausführungen zum Mediationsvertrag in der Bescheidbegründung, bringt die Behörde I Instanz nach unserer Ansicht zum Ausdruck, dass ihr durchaus bewusst ist, dass sie in ihrem Bescheid nicht alle Fragen und Anliegen, die mit dem Projekt zusammenhängen, abschließend lösen kann. Sei es, dass manche Rechtsgrundlagen, an die sie jedoch gebunden ist, nicht auf dem wünschenswerten Stand sind, sei es, dass sie über ein Errichtungsprojekt, nicht jedoch, jedenfalls nicht umfassend, über dessen Betrieb zu entscheiden hat. Sie stellt das Dialogforum als jene Einrichtung dar, die dazu berufen ist, jene Fragen, deren Lösung der UVP-Behörde nicht zugänglich ist, zu behandeln und im Interesse aller Beteiligten zu lösen.
Für die Bürgermeister der Anrainergemeinden und die ARGE gegen Fluglärm ist es von erheblicher Bedeutung, dass diese Würdigung des Mediationsvertrages und des Dialogforumsprozesses in Spruch und Begründung der Entscheidung erhalten bleibt.
Dies gilt insbesondere für den Teil des Mediationsvertrages über die Erarbeitung der endgültigen Pistenbelegung, An- und Abflugrouten- und -verfahren im 3-Pisten System. Jeder Inhalt des Bescheides II. Instanz, der dieses Erarbeitungsverfahren beschränkt, einengt oder präjudiziert, würdedie Position der Anrainergemeinden und der ARGE schmälern. Etwa indem er durch eine Vorgabe von An- oder Abflugrouten ein ohnedies schon gering belastetes Gebiet wie etwa Liesing weiter entlastet, in dem die Belastung in schon jetzt stärker belastete Gebiete wie die südlich und südöstlich angrenzende Gemeinden, verschoben wird. Aber wir sind eigentlich sicher, dass dem das Recht entgegensteht.

Zur Stunde weiß ich nicht, ob es zu einer 3. Piste kommt. Aber rufen wir einige Dinge in Erinnerung, die in dieser Verhandlung bisher nicht zur Sprache kamen. Das Mitglied des Vorstands der FWAG Dr. Ofner hat bei der Eröffnung des Fernverkehrsbahnhofs am Flughafen Wien Mitte Dezember gesagt, dass der Flughafen Wien bis 2020 30 Mio. Passagiere erwartet. Gestern haben wir gehört, dass sich die Zahl der Flugbewegungen in den Spitzenzeiten wieder Richtung 2. Hälfte der 6-er Dekade bewegen. Die Maximalzahl der Flugbewegungen im 2-Pistensystem hat der Sachverständige gestern mit 70 angegeben. Der Flughafen nennt in seiner Stellungnahme zu den Berufungen die Zahl 72. Die ACG hat ausgeführt, dass diese Zahlen in den Spitzenzeiten schon jetzt immer wieder erreicht werden. Bei der öffentlichen Erörterung im Verfahren I. Instanz hat der damalige Alleinvorstand der FWAG Dr. Herbst die maximal handelbare Passagierzahl im 2-Pisten System mit etwa 27 Mio. Passagieren genannt.
Wenn die Entwicklung der Passagierzahlen in die vom Sachverständigen und Dr. Ofner genannten Zahlen geht, dann kommt das 2-Pistensystem im Laufe der nächsten Jahre an seine Kapazitätsgrenzen im Rahmen der derzeitigen Regeln des Mediationsvertrags. Und dann kommen diese Errungenschaften zu Gunsten der fluglärmgeplagten Bevölkerung unter Druck. Ob das sinnvoll ist, ist mehr als fraglich. Die von dem Vertreter eines Berufungswerbers vertretene Ansicht, dass das Jahr 2008 bewiesen habe, dass im 2-Pisten System 300.000 und mehr Flugbewegungen zu bewältigen wären, ist für die Anrainergemeinden und die im Dialogforum vertretenen BI´s nicht akzeptabel. Denn damals wurde zur Bewältigung der Sondersituation EURO 2008 temporär die Nachtflugdeckelung aufgehoben. Eine Aufweichung der Tagesrandzeiten und eine teilweise oder gar vollständige Aufhebung der bestehenden Nachtflugbeschränkung ist mit uns nicht verhandelbar.

Wenn es aber zur 3. Piste kommt, und damit komme ich auch schon zum Ende meiner Wortmeldung, ist nach den Regelungen des Mediationsverfahrens zur Erarbeitung der Pistenbelegung und der An- und Abflugrouten ein geeigneter Prozess einzuleiten, der weit über das Dialogforum hinausgeht, sondern vielmehr allen Betroffenen die Mitwirkung ermöglicht. Das bietet auch den bisher nicht im Dialogforum vertretenen BI´s die Möglichkeit an diesen für die betroffene Bevölkerung wichtigen Beratungen mitzuwirken. Da ist dann der Ort, wo sichergestellt wird, dass auf die Piste 11R keine Geradeausanflüge stattfinden, weder im ILS- noch im Sichtanflugverfahren.
Das ist eine der Stärken des Mediationsvertrages, die auch ein noch so entgegenkommender UVP-Bescheid nicht leisten kann und genau deshalb wollen wir ihn durch diesen eher bestätigt, jedenfalls nicht geschwächt sehen.

Manfred Peter war am 13. Dezember 2014 bei der Tagung der UECNA in Brüssel !

Manfred Peter war am 13. Dezember 2014 bei der Tagung der UECNA in Brüssel !

hier sein( in englisch gehaltenes) Statement:
Guten Morgen meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich freue mich, dass ich hier sein kann , Sie alle kennenlerne und auch die Themen und Inhalte Ihrer Beratungen.

Mein Name ist Manfred Peter. ich bin Obmann der Arbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm rund um den Flughafen Wien. Ich bin das erst seit Februar des heurigen Jahres. Ich bin also allenfalls ein Veteran meines eigenen Lebens, aber kein Veteran des Mediationsprozesses am Flughafen Wien.

Denn dieser Prozess begann im Jahre 2000 und endete 2005 mit dem Abschluss der Mediationsverträge und der Gründung des Dialogforums am Flughafen Wien. Wir werden also nächstes Jahr das 10-jährige Bestandsjubiläum des Dialogforums begehen. Eine Gelegenheit innezuhalten und zu überlegen, was alles gut gegangen ist, was nicht so gut gegangen ist, welche Ziele erreicht wurden, welche nicht, ob Ziele und Methoden verändert werden sollen. Summarisch betrachtet meine ich, dass wir nicht unzufrieden sein müssen. Im kommenden Jahr wird es nach der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Anfang Jänner, den Bescheid über die Bewilligung zum Bau einer 3. Piste am Flughafen Wien geben. Dann wird zum einen die Diskussion losgehen, wie rasch diese 3. Piste gebaut werden soll und das Dialogforum wird den im Mediationsvertrag vorgesehenen Prozess für die Verhandlung über die Verteilung der Starts und Landungen und die An- und Abflugrouten im 3 Pisten System unter Beteiligung aller Betroffenen in die Wege leiten.

Nach meiner Überzeugung ist ein wesentlicher Grund für unseren Erfolg das unmittelbare Mitwirken der Flugkontrollbehörde als Mitglied des Dialogforums am Dialogprozess. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Im Zuge des SERA-Projekts ergab sich die Notwendigkeit, bestimmte Nachtabflugrouten von einer Piste zu verändern. Die ACG, die österreichische Flugkontrollbehörde, hat das natürlich als erste Stelle gewusst. Sie hat diese Änderung jedoch nicht im Alleingang durchgeführt, sondern ist damit in das Dialogforum gekommen, hat darüber berichtet und einige Vorschläge für mögliche Anpassungsvarianten zur besseren Verteilung des Lärms vorgelegt. Darüber diskutieren wir nun seit einigen Monaten und ich nehme an, dass wir im Frühjahr ein Ergebnis erzielen, das etliche Verbesserungen bringt und mit dem daher alle zufrieden sein können.

Etwas, das wir in letzter Zeit feststellen und das uns ein wenig stolz macht, ist ein zunehmendes Interesse an dem Wiener Modell eines Dialogverfahrens. Der Geschäftsführer des Dialogforums war heuer einige Male in Europa unterwegs, um das Dialogforum Flughafen Wien vorzustellen. Zuletzt, erst vorige Woche, sind wir von einer südkoreanischen Fernsehstation als Modell zur Problembewältigung für einen Flugplatz auf der angeblich schönsten Insel im Süden Südkoreas ausgesucht worden. Diese Fernsehstation produzierte eine Dokumentation über den Wiener Mediationsprozess und das Dialogforum, für die auch alle wesentlichen Gruppenvertreter im Dialogforum interviewt wurden. Diese Dokumentation wird zu Beginn des neuen Jahres ausgestrahlt werden.

Für mich ist das nicht nur eine Bestätigung unserer Arbeit, sondern auch der Auftrag auf diesem Weg voranzuschreiten.

12.9.2012: So sehen uns die NÖN

 

6.9.2012: Offener Brief an LAbg. Erich Valentin

Fragen zur Berufung Wiens

Verteiler: Häupl - Pröll - Brauner - Schicker - alle Mitglieder des Dialogforums - ORF - Presse

 

24.8.2012: Keine Berufung einer BI der ARGE

Mail des Obmannes Alfred Höllrigl an alle Mitglieder der ARGE:

Liebe Leute!

Ich möchte euch darüber informieren, dass keine BI der ARGE gegen den UVP Bescheid berufen wird.

Ausschlaggebend dazu war auch beigefügtes Schreiben, welches durch eine Idee von Vana entstanden ist und von mir persönlich mit Unterstützung von Dr. Peter gemeinsam mit den Bürgermeistern Frauenberger, Winkler und Schüller ausgearbeitet wurde.

Damit, so denke ich, können wir uns jetzt ein paar Tage Entspannung gönnen. Ich möchte mich nochmals bei jedem Einzelnen für seinen Einsatz in den vergangenen Wochen bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Höllrigl, Obmann

21.8.2012: Zum Bescheid 3. Piste wegen Berufung

Nach umfangreicher Analyse hat die Arge beschlossen nicht gegen den Bescheid zu berufen: „Uns war von Beginn an klar, dass die Behörde bei der derzeitigen Gesetzgebung keinen Bescheid liefern wird, der die Bezeichnung „umweltverträglich“ verdient. Die Fakten geben uns Recht. Die Verhandlungen mit dem Flughafen waren die einzig richtige Alternative und sie sind es auch weiterhin. Nur so werden wir auch künftig für die betroffene Bevölkerung Verbesserungen erreichen.“

==> Mehr Information: Dialog Konkret

 

10.7.2012: Zum Bescheid 3. Piste

6.6.2012: EU-Verordnung, Antwort

Die Antwort des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu unserer Stellungnahme vom 25.3.2012 zum Entwurf einer EU-Verordnung über Regeln für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen.

 

12.2.2012: Bürgeranwalt

Den Beitrag über Fluglärm der Sendung von 11.2.2012 finden Sie hier:

www.youtube.com/watch?v=qtlgRErQ-60

 

7.9.2011: Nachlese der gegen Fluglärm zur öffentlichen Anhörung im UVP-Verfahren

Würdigung der Einwände

Die öffentliche Anhörung zum UVP-Verfahren ist also Geschichte. Der Öffentlichkeit wurden unter Anderem die Gutachten über Lärmschutz und Umwelthygiene präsentiert. Die Vertreter der , deren Berater und andere Fachleute hatten zahlreiche Einwände dagegen.

Rynesch hat auf den Ermessensspielraum hingewiesen, Hutter hat wissenschaftliche Einwände dargestellt, Greiser ist sehr ins Detail gegangen. Insgesamt haben Mitglieder der gegen Fluglärm zu 16 Themen Einwände vorgebracht. Diese Art der wissenschaftlichen Auseinandersetzung war doch eine bemerkenswerte Erfahrung!

Rede und Gegenrede wurden gehört. Die Stellungnahmen haben jedoch gezeigt, dass das Vertrauen in die von der Behörde vorgelegten Unterlagen erschüttert ist. Fehler in den Einreichunterlagen wurden von der prüfenden Behörde und deren Gutachtern nicht erkannt oder ignoriert. Darüber hinaus besteht derzeit der Eindruck, dass ohnedies jede Stellungnahme vergeblich war.

Die Gutachter und auch die Verfahrensleitung haben die Umweltverträglichkeitsgutachten in einer Weise inhaltlich verteidigt, die den Eindruck aufkommen lässt, dass der Bescheid schon längst fertig in der Lade liegt. Dafür hätten sich nicht viele Bürger engagieren müssen - und damit sind nicht nur die Teilnehmer am Mediationsverfahren gemeint.

10 Jahre lang wurden Vorarbeiten geleistet. Fünfzehn Bürgerinitiativen haben sich am Verfahren beteiligt, sich auf die Anhörung vorbereitet, haben nahezu 2 Wochen an der Verhandlung teilgenommen. Und dann wurde nahezu jeder sachlich und fachlich richtige und gerechtfertigte Einwand als falsch hingestellt. Es wurde so getan, als wäre die gesamte Fachkompetenz ausschließlich auf Seite der Behörde versammelt.

Es wurde sehr eindrucksvoll bewiesen, dass dem nicht so ist. Es geht hier um sehr viel. Für diejenigen, sich hier mit der ganzen Materie auseinandersetzen, die versuchen, einen konstruktiven Beitrag zu leisten, vor allem aber um Respekt vor dem Opfer, das der betroffenen Bevölkerung abverlangt wird, um einer bestimmten gesellschaftspolitischen Entscheidung willen.

Die verlangt, dass ihre Beiträge und Anträge ihrer Mitglieder sowie auch die der anderen Bürger und Betroffenen ernsthaft und fair geprüft und berücksichtigt werden.

Weiters appelliert die an die Verantwortung der UVP Behörde zu beachten, dass im Falle ihrer Entscheidung, hauptsächlich auf Basis der Behördengutachten, die ökologische Zukunft der Region von 3 bis 4 Millionen Menschen nachhaltig und unwiederbringlich negativ beeinflusst wird.

7.9.2011: Öffentliche Anhörung UVP 3. Piste 20110828 bis 20110907

Zusammenfassung Stellungnahme der ARGE gegen Fluglärm!

Die Arbeitsgemeinschaft von Bürgerinitiativen und Siedlervereinen um den Flughafen Wien (eine Arbeitsplattform von 15 Bürgerinitiativen) - kurz - Arge gegen Fluglärm hat folgende Stellungnahme zum UVP Verfahren in die Anhörung eingebracht.

Das Verfahren

Das Verfahren selbst wurde so mangelhaft durchgeführt, dass eine Neuauflage erforderlich sein wird! Viele Betroffene wurden durch die Einschränkung auf Standortgemeinden und direkt an diese angrenzenden Gemeinden von der Möglichkeit eine UVP Parteistellung zu erlangen ausgeschlossen. Ein Zeitplan, wie vom UVP Gesetz vorgeschrieben wurde nie veröffentlicht. Die wegen der neuen Prognose überarbeiteten Gutachten der Revision wurden nicht veröffentlicht wodurch weitere Betroffene von der Konsolidierung als UVP Partei ausgeschlossen wurden.

Maßnahmen und Auflagen

Obwohl der Antragsteller die relevanten Punkte des Mediationsvertrages in das Vorhaben eingearbeitet hatte und ausdrücklich als Bestandteil des Vorhabens erklärte wurden diese nicht in die Maßnahmen und Auflagen übernommen. Entsprechend dem UVP Gesetz 2000 § 16 Abs. 2 können Mediationsergebnisse von der UVP Behörde berücksichtigt werden. Auch die Lärmschutzkriterien der Mediationsvereinbarungen wurden nicht übernommen. Sie liegen bis zu 10 dB über den Mediationsvereinbarungen. Selbst die Werte des „Deutschen Fluglärmgesetzes 2007“ liegen bis zu 7 dB tiefer. Die Gutachter lassen höhere Lärmwerte als auf deutschen Flughäfen zu.

Die Forderungen der ARGE :

Die ARGE gegen Fluglärm fordert daher die Aufnahme der folgenden Auflagen:

  • Der Anflug auf Piste 11R erfolgt nur gekurvt, ein gerader Anflug wird untersagt.
  • Die vereinbarten Nachtflugregelungen inklusive Nachtflugdeckel sind zur Gänze für die Betriebszeitenregelung zu übernehmen.
  • Die Diskussionsplattform im Dialogforum ist festzuschreiben.
  • Die bilateralen Vereinbarungen sind in der Raumordnung umzusetzen.
  • Die Kriterien für den Lärmschutz sind zu verbessern, da sie fehlerhaft, widersprüchlich und unzureichend sind!
  • Die ARGE gegen Fluglärm beurteilt das Vorhaben aus heutiger Sicht als nicht umweltverträglich.

3.8.2011: Kippt das UVP Verfahren Flughafen Wien 3. Piste?

Die neue Flugverkehrsprognose zum UVP Verfahren hat neue, höhere Belastungen ergeben. Diese wurden nicht rechtzeitig an die Betroffenen kommuniziert wodurch diese von der Parteistellung im UVP Verfahren ausgeschlossen sind.

Diese Vorgangsweise widerspricht dem UVP Gesetz. Darüber hinaus wurde die UVE nicht entsprechend dem Mediationsergebnis eingereicht. Aus Sicht der Arge gegen Fluglärm ist das eingereichte Vorhaben nicht umweltverträglich!

Die ARGE gegen Fluglärm fordert daher die UVP Neuauflage!

 

11.6.2011: Die UVGA ist da!

Die öffentliche Anhörung zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist da. Die ARGE wird die aktuellen Unterlagen prüfen und Ihre Einwendungen bei der Anhörung vorbringen!

 

15.5.2011: Vortrag DI Dr. Aubauer

Am 15.2.1011 stand  DI Dr. Aubauer (Fachgebiet Luftfahrt, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger) den Mitgliedern der ARGE für Fragen zum aktuellen Fluggeschehen und möglichen Entwicklungen des Luftverkehrs für die Zukunft zu Verfügung. Zentraler Punkt der Diskussion waren Potenziale zur Reduzierung der Belastungen der Anrainer des Flughafens.

 

18.9.2010: Beitritt der ARGE zu UECNA

Die ARGE hat beschlossen dem Verein UECNA (Europäische Vereinigung gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs) beizutreten. Informationen und Beiträge zu diesem Thema finden Sie ab sofort auf unserer Website unter Verein/UECNA.

 

22.6.2010: Lufthansa - Frachtdrehkreuz

Zu Medienberichten über die Firma Austrian Lufthansa Cargo GmbH mit Firmensitz Wien wurde von der ARGE der beiliegende Antrag an das Dialogforum am 22.06.2010 gestellt.

 

2.6.2010: Technischer Lärmschutz

Für den Technischer Lärmschutz für das aktuelle Zweipistensystem wurden weitere 6 Mio. Euro im Umweltfonds bewilligt. Damit werden die Arbeiten mit der zweiten Umsetzungsstufe fortgesetzt.

 

26.5.2010: Aus der Vorstandssitzung

Die ARGE bekräftigt den Beschluss in der Vorstandssitzung vom 18.03.2010 zur Einstellung der Sichtanflüge. Diesbezügliche Verhandlungen sind im Gange. Siehe Antrag.

 

10.4.2010: Lärmgutachten

Brief an und Mailverkehr mit Prof. Kundi zum Lärmgutachten (Zusammenfassung Februar - April 2010)

 

28.1.2010: Stellungnahme zum LuIV

Stellungnahme zum Entwurf einer Luftverkehrs-Immissionsschutzverordnung (LuIV), GZ. BMVIT-58.599/0012-II/L1/2009

Hier finden Sie unsere Stellungnahme.

 

2.12.2009: Stellungnahme zur UVP

Hier finden Sie unsere Stellungnahme.

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26.11.2009: Nachtflug

In Deutschland gibt es seitens des ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) Bestrebungen, Nachtflugverbote und –beschränkungen aufzuheben. Aus Sicht der ARGE nicht akzeptabel.

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17.11.2009: UV-Bericht

Die Arge distanziert sich von dem Versuch, die Mediationsvereinbarungen für die 3. Piste zur Sanierung der bisherigen Maßnahmen zur Kapazitätssteigerungen zu verwenden.

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