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AUA & Nachtflüge

NÖN-Beitrag 12.10.2022

NÖN-Beitrag 12.10.2022
AUA-Chefin Annette Mann im Gespräch über Nachtflüge; NÖN 12.10.2022

NÖN-Artikel als pdf

Leserbrief von ARGE-Obmann Dr. Peter zum Artikel "AUA-Chefin gegen Nachtflug-Pause", 13.10.2022:

Sehr geehrter Herr Burggraf,

manche der in Ihrem sehr guten Artikel wiedergegebenen Ansichten der AUA Chefin sollen unsererseits nicht unkommentiert bleiben.

Es ist nicht wirklich überraschend, wenn die Chefin einer Fluggesellschaft die Forderung nach einer weiteren Beschränkung des Nachtflugs skeptisch sieht. Der Hinweis auf die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Wien und gar des ganzen Luftfahrtstandorts Österreich scheint aber doch deutlich überzogen. Es gibt in Europa wenigstens 10 Flughäfen mit Nachtflugverboten, darunter Frankfurt und Zürich, um nur 2 Beispiele zu nennen, die alle prosperieren.

Immerhin ist es zumindest erfreulich, dass Frau Mann Verständnis für Wünsche der Flughafenanrainer hat. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich hier nicht um irgendwelche komfortgetriebenen Wünsche handelt, sondern um reale Sorgen um die Gesundheit. Denn dass Fluglärm und hier vor allen wiederholte Schlafunterbrechungen durch Nachtfluglärm gesundheitsschädigend sind, ist eine wissenschaftlich bewiesene Tatsache.

Das unvermeidliche Keulenargument mit den Arbeitsplätzen durfte natürlich auch nicht fehlen. Angesichts der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage und den überall fehlenden Arbeitskräften insbesondere Facharbeitskräften verliert es allerdings an Wirkung.

Das Zerlegen der fluglärmbelasteten Bewohner der Flughafenumgebung in einzelne Anrainer und ihrer berechtigten Anliegen in Interessen von Einzelnen ist ein argumentativer Trick, der als solcher wahrgenommen aber nicht hingenommen wird. Hier geht es um die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen, die unter den An- und Abflugrouten des Flughafens leben.

Die A RGE wird in diesen Verhandlungen daher massiv darauf dringen, dass diesen Menschen durch eine Ausweitung der bestehenden Nachtflugregelung in Richtung einer echten Nachtflugpause geholfen wird. Bei manchen der genannten europäischen Flughäfen mit einem Nachtflugverbot gibt es unter gewissen Bedingungen bestimmte Ausnahmen davon. Über so etwas kann man allenfalls auch für Wien verhandeln.

mit freundlichen Grüßen

für die ARGE gegen Fluglärm

Dr. Manfred Peter Obmann


Erneute Medien-Debatte um Nachtflüge

NÖN-Beiträge 21.7.2021, 22.7.2021 und Stellungnahme von Dr. Peter

NÖN-Beitrag 21.7.2021 "Erneut Forderung nach Nachtflugverbot"
NÖN-Beitrag 21.7.2021 "Erneut Forderung nach Nachtflugverbot"
NÖN-Beitrag 22.7.2021 "Debatte um Fluglärm geht wieder los"
NÖN-Beitrag 22.7.2021 "Debatte um Fluglärm geht wieder los"

Stellungnahme von Dr. Peter zur aktuellen Mediendebatte um Nachtflüge; 29.7.2021

Als Obmann der ARGE gegen Fluglärm darf ich zu den Vorbringen der in Ihren Artikeln zitierten Personen folgendes bemerken...........

Dr. Peter im Interview der NÖN: Dialogforum & Flugverkehr

Nachtflugregelung, Luftfahrt-Neustart und der Stellenwert des Dialogforums; 12.5.2021

Dr. Manfred Peter:

Beitrag auf www.noen.at
Beitrag als pdf

Welttag gegen Lärm - 28.4.: Ministerin Gewessler ist gefordert

Presseaussendung der ARGE gegen Fluglärm anlässlich des Welttages gegen den Lärm am 28.4.

Dr. Manfred Peter:

Lärm macht krank: Herzkreislauferkrankungen bis hin zum Herzinfarkt, Schlaganfall, Bluthochdruck, Diabetes, schwere Schlafstörungen, Beeinträchtigungen beim Lernen: Das sind einige der Folgen von schwerer Belastung durch Verkehrslärm. Fluglärm tritt hier besonders deutlich hervor. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat bereits 1999 einschlägige Untersuchungen veröffentlicht, die Leitlinien wurden aktualisiert und liegen seit 2018 vor. Die WHO und die EU fordern eine deutliche Senkung der viel zu hohen Betroffenenzahlen. Eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Kommission ist bis Ende 2021 umzusetzen.
Zuständig dafür ist Ministerin Leonore Gewessler; ihr Ministerium hat eine Untersuchung zur Lage in Österreich in Auftrag gegeben: Die Ergebnisse sind eindeutig – der Anteil stark betroffener Bevölkerung ist alarmierend hoch. Derzeit sind 46% der Fluglärmbetroffenen starker Belästigung und 26% schweren Schlafstörungen ausgesetzt.
"Das ist völlig inakzeptabel. Mobilität und wirtschaftliches Wohlergehen dürfen nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung gehen, Schutzmaßnahmen sind dringend erforderlich!", so Manfred Peter, Obmann der ARGE gegen Fluglärm.
Das BMK weiß um die Notwendigkeiten, allein der Wille, etwas zu tun, fehlt offensichtlich. Die Bundes-Umgebungslärmverordnung befindet sich gerade jetzt in der Novellierung. Die Zielsetzung wird allerdings geflissentlich ignoriert: Von einem Maßnahmenkonzept, das den Prozentsatz der Geschädigten senken könnte, keine Spur - am Tag gegen Lärm geradezu eine Ironie.

Gelungenes Beispiel Flughafen Wien: 20 Jahre Vorsprung Am Flughafen Wien wird seit dem Jahr 2000 gezeigt, dass Schutz der Betroffenen keineswegs den Untergang der Luftfahrt bedeutet.– Unter jahrzehntelanger, intensiver Mitarbeit von Gemeinden und vor allem der Bürgerinitiativen, gelang mit einem umfassenden Maßnahmenpaket, die Balance zwischen den Interessen von Wirtschaft und Umweltschutz im Sinne der (damaligen) WHO-Empfehlungen. Allerdings auf freiwilliger Basis. Auf Freiwilligkeit angewiesen zu sein, ist jedoch zu wenig. Nicht immer und überall liegen die Voraussetzungen vor, die beim Mediationsverfahren am Flughafen Wien gegeben waren. Die Betroffenen brauchen eine solide, zuverlässige rechtsstaatliche Grundlage.

"Die Aussagen der Flugverkehrswirtschaft sind unmissverständlich: Ohne Beschränkungen zurück zu den Verkehrszahlen vor der Pandemie, so schnell als möglich, das ist die Parole. Jetzt, in der Ruhe vor dem Sturm, wäre die Zeit, Stufenpläne für Schutzmaßnahmen zu entwickeln und mit dem ansteigenden Verkehr umzusetzen. Das BMK weiß Bescheid – und bleibt untätig. Solcherart Konflikte zwischen Gesundheit und Wirtschaft zu programmieren, ist völlig unverständlich!" kritisiert Manfred Peter abschließend.

Stellungnahme zur Bundes Umgebungslärmschutz Verordnung

Die ARGE gibt eine Stellungnahme zur Bundes Umgebungslämschutz Verordnung ab und verlangt darin die Anpassung der Schwellenwerte an die WHO-Lärmleitlinien 2018;
21.4.2021

Dr. Manfred Peter:

Die ARGE hat am 21.4.2021 an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Stellungnahme zur anstehenden Novelle der Bundes Lärm Verordnung übermittelt und verlangt darin die Anpassung der Schwellenwerte für den Lärmpegel des zivilen Luftverkehrs an die WHO-Lärmleitlinien 2018.

Text der Stellungnahme

Verhandlungserfolg für die ARGE

Geplante Überschreitung des Nachtkernzeitdeckels in Zukunft unzulässig; 8.4.2021

Dr. Manfred Peter:

Einen Rückgang des Flugverkehrs, wie er durch die Pandemie herbeigeführt wurde, hat niemand für denkbar gehalten. Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Handhabung der Nachtflugdeckelung des Mediationsvertrags nicht alle Konsequenzen einer derartigen Entwicklung abdeckt: Der Entfall der Nachtflugbewegungen hätte in den Folgejahren "ausgeglichen" werden können, die Höchstzahl von derzeit 4700 pro Jahr hätte massiv überschritten werden können, das Schutzziel wäre ausgehebelt worden. Wir haben die FWAG davon in Kenntnis gesetzt und sind in Verhandlungen eingetreten.

Diese Verhandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Nunmehr ist sichergestellt, dass die Überwachung des Nachtkernzeitdeckels am Durchschnitt der Nachtkernzeitflüge der letzten 5 Jahre erfolgt. Ebenso, dass nach Zeiten der Unterschreitung des Deckels die Zahl der geplanten Flüge nicht höher als der Deckel sein darf. Bei der Slot Planung ist überdies auf die erfahrungsgemäß erwartbare Anzahl an unvorhergesehenen Flügen in der Nachtkernzeit Bedacht zu nehmen.

Die Handhabung dieser Regelung und die dazugehörigen Zahlen können in der Rubrik „Themen“ unter "Nachtflug" eingesehen werden.

ARGE zu Kimapaket

ARGE-Stellungnahme zur Gebührenstreichung durch FWAG; 24.6.2020

Dr. Manfred Peter:

Flughafen will Fluggesellschaften mit Steuergeld sponsern

Die heute verkündete Absicht der FWAG, die Landegebühren heuer total und nächstes Jahr massiv streichen zu wollen ist Verschwendung von Steuergeld.

Die FWAG befindet sich in staatlich geförderter Corona Kurzarbeit und kündigt unter einem mit den Gebührenstreichungen an, noch weitere öffentliche Förderungen zu wollen. Das heißt, diese öffentlichen Fördergelder werden an die Fluggesellschaften durchgeschleust.

Das wird besonders die Billigflieger freuen, die mit unterpreisigen Tickets Wien anfliegen und sich hier die Landegebühren und einen Teil der Startgebühren und damit einen Teil der Kosten ersparen. Der Denkfehler der FWAG liegt darin zu glauben, dass auch nur ein Flugzeug nach Wien kommt, weil hier die Landegebühren billiger sind oder ganz entfallen. Fluggesellschaften fliegen jetzt nach Wien, wenn sie ein Flugzeug ausreichend voll mit Passagieren bekommen, die nach Wien wollen. Und das völlig unabhängig von den Landegebühren am Flughafen Wien.

Gemäß dem Urteil des EU-GH C-379/18 vom 21.11.2019 sind Incentive Programme oder ähnliche Eingriffe in die Flughafen-Tarifordnung von der zuständigen Behörde, in diesem Falle von der obersten Zivilluftfahrtbehörde zu genehmigen. Diesbezüglich war die FWAG mit ihrem nun außer Kraft gesetzten Incentive-Programm 2018 in Verzug. Es ist zu hoffen, dass die zuständige Infrastruktur- und Umweltschutzministerin Gewessler die oberste Zivilluftfahrtbehörde anweist, derartige Gebührenerlässe und Ermäßigungen am Flughafen Wien nicht zu genehmigen.

Es darf nicht sein, dass mit öffentlichem Geld Fluggesellschaften gesponsert werden und der Flughafen Wien weiterhin und zusätzlich mit Steuergeld unterstützt wird.

Presseaussendung ARGE-Stellungnahme zur Gebührenstreichung durch FWAG (pdf)

ARGE zu Kimapaket

ARGE-Stellungnahme zum Klimapaket; 18.6.2020

Dr. Manfred Peter:

Presseaussendung ARGE-Stellungnahme zum Klimapaket

ARGE bei Dialogforum-Konferenz

ARGE Präsentation bei Dialogforum Videokonferenz am 9.6.2020

Dr. Manfred Peter:

Wir befinden uns im 15. Jahr nach Abschluss des Mediationsvertrags. Die Flugverkehrszahlen des Jahres 2019 brachten einen Rekord bei Passagieren und Flugbewegungen. Die Zahlen des Jänner und Februar 2020 haben ein weiteres Wachstum angezeigt.

Auch wenn die Cov-19 Pandemie einen herben Einbruch dieser Entwicklung und einen zeitweiligen fast völligen Stillstand der Flugwirtschaft bewirkte, signalisieren alle Aussagen der einschlägigen Führungskräfte, dass man alles daran setzen möchte, den Status quo ante dieser Pandemie so rasch wie möglich wieder zu erreichen und meint, das in 2 – 3 Jahren zu schaffen.

Das Erreichen dieses Status quo ante war in den letzten beiden Jahren mit einer stark steigenden Anzahl von Beschwerden über die wachsende Beeinträchtigung des Lebens der Anrainer des Flughafens durch den stark wachsenden Flugverkehr verbunden, bis hin zu einer merkbaren Zunahme von öffentlichen Unmutsbekundungen der betroffenen Bevölkerung.

Das wieder zu erreichen, kann nicht das Ziel des Restarts am Flughafen Wien sein. Die Inbetriebnahme der 3.Piste wird zumindest noch einmal so viele Jahre dauern, wie seit der Unterzeichnung des Mediationsvertrags schon vergangen sind. Es gilt also weiterhin im 2- Pistensystem zu leben.

Die ARGE gegen Fluglärm sieht in dem ab den Sommermonaten wieder anlaufenden Flugverkehr zwei Arten von Herausforderungen. Kurzfristige und langfristige. Dem Dialogforum kommt in beiden Bereichen die Rolle des Organs der Konfliktbehandlung und -lösung zu und muss diese Aufgabe auch in der Zeit geringeren Flugaufkommens umfassend wahrnehmen können.

Bei den kurzfristigen Herausforderungen geht es darum, Fehlentwicklungen, wie sie sich in den letzten Wachstumsjahren gezeigt haben, hintanzuhalten. Zu den dafür tauglichen Maßnahmen gehört eine Beendigung des derzeit gültigen Incentive-Programms, sowie die Prüfung der Frage, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, einen Preiswettkampf, wie wir ihn am Flughafen Wien gesehen haben, zu verhindern. Sollte diese Prüfung ergeben, dass dazu EU-rechtliche Vorkehrungen erforderlich sind, sollte man darauf dringen, dass Österreich in Brüssel in diese Richtung aktiv wird. Das Vorgehen der Ryan-Air darf nicht zum Maßstab der Fliegerei in Österreich und Europa werden.

Langfristig sollten die von der ARGE beantragten und dem Dialogforum für gut befundenen Verhandlungen zu Verbesserungen im 2-Pistensystem bald begonnen werden. Jetzt und in den nächsten Monaten haben wir die Möglichkeit, ohne den Druck der Flugbewegungszahlen zu verhandeln. Denn das von Corona ausgelöste derzeitige niedrige Flugverkehrsaufkommen ist nur eine Pause. Wir sollten die Gelegenheit nutzen und uns in dieser Pause auf die Zeit danach vorbereiten. Vorweg sollte jedoch rasch Einigung darüber erzielt werden, dass das Jahr 2020 bei der Durchrechnung der Flugbewegungen in der Nachtkernzeit gem. Pkt. II Abs. 5 lit. b) Mediationsvertrag außer Ansatz bleibt.

Die durch den Lockdown liegen gebliebenen Tätigkeiten des Dialogforums, wie die Abarbeitung offener Anträge und Berichte sind so rasch wie möglich wieder in Angriff zu nehmen.

Europ. Bürgerinitiative zur Beendigung der Kerosin-Steuerbefreiung für den Flugverkehr in Europa

Um der Forderung nach dem Ende der Steuerprivilegien der Flugwirtschaft Nachdruck zu verleihen, wurde am 10.5.2019 eine europäische Bürgerinitiative ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Befreiung der Luftfahrt von der Flugkraftstoffsteuer zu stoppen.
Zur Vorlage bei der EU-Kommission muss eine europäische Initiative von mindestens 1 Million EU-Bürgern unterzeichnet werden!

eci - taxing cerosine
==>Zur Unterzeichnung<==

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Die Bürgerinitiative im Register der Europäischen Kommission
Die Initiative startete am 10.5.2019 und läuft ein Jahr bis zur Frist am 10.5.2020.
Informationstext zur Bürgerinitiative

Weitere Informationen:
Was ist eine Europäische Bürgerinitiative

Hintergrund:
Eine von der europ. Kommission in Auftrag gegebene, aber unveröffentlichte Studie zur Besteuerung der Luftfahrt liefert erstaunliche Ergebnisse.
Durch ein Leak konnte "Transport & Environment" die Daten für alle zugänglich machen:
Zusammenfassung "Besteuerung der Luftfahrt" - deutsch
Von der EU-Kommission beauftragte Studie zur Kerosinbesteuerung - leaked